Erläuterung der Atemschutzstandards: – Was bedeuten die Zahlen auf meiner Maske?

Verstehen Sie die Bedeutung der Zahlen auf Ihrer Atemschutzmaske und lernen Sie Atemschutzstandards auf vereinfachte Weise kennen.

Atemschutzgeräte (RPE) unterliegen einer Reihe von Normen. Separate europäische Normen (EN) enthalten spezifische Anforderungen für bestimmte Produkttypen, wie z. B. Einweg-Atemschutzmasken und Vollmasken, während Normen für andere Regionen Anforderungen für eine breite Palette von Atemschutzmaskentypen in einem Dokument regeln.

Leistung und Klassifizierung variieren je nach Produkttyp und Region. Es ist wichtig, die unterschiedlichen Anforderungen zu verstehen. Im Folgenden finden Sie eine Einführung in einige der wichtigsten RPE-Normen.

EN-Normen: EN 149 – Atemschutzgeräte. Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung.

Diese Norm gilt für partikelfiltrierende Halbmasken, allgemein als Einweg-Staubmasken bezeichnet, und legt Anforderungen an Materialien, Sichtfeld, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen fest. Die Atemschutzmaske muss sowohl an Laborgeräten als auch an echten Menschen in Arbeitssimulationstests in einer Laborumgebung getestet werden. Die Tests umfassen Atemwiderstand, Penetration, Verstopfung und Kohlendioxidgehalt der Luft sowie die Festigkeit von Anschlüssen und Ventilen.

Masken werden in drei Klassen unterteilt:

  • FFP1 – Geringe Filterleistung (mindestens 80 % Effizienz)
  • FFP2 – Mittlere Filterleistung (mindestens 94 % Effizienz)
  • FFP3 – Hohe Filterleistung (mindestens 99+ % Effizienz)
  • EN 136 – Atemschutzgeräte. Vollmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung.

Diese Norm gilt für Vollgesichtsmasken. Sie umfasst unter anderem Sichtfeld, Entflammbarkeit und Festigkeit der Verbindungen sowie Tests zu Atemwiderstand, Kohlendioxidgehalt und Leckage. Die Atemschutzmaske muss sowohl an Laborgeräten als auch an echten Menschen in Arbeitssimulationstests in einer Laborumgebung getestet werden. Spezifikationen und Anforderungen werden auch für Reinigung und Desinfektion, Kennzeichnung, Verpackung und Benutzerinformationen angegeben.

Darüber hinaus erfordert diese Norm eine Prüfung des Visiers bzw. Okulars auf mechanische Festigkeit, Verformung, Beschlagen und Dichtheit. Diese Prüfung erfolgt vor und nach der Prüfung der mechanischen Festigkeit. Verfügt die Atemschutzmaske über eine Sprechmembran, muss diese auf Festigkeit und Funktion geprüft werden.

EN 136 klassifiziert Vollmasken wie folgt:

  • Klasse 1: Leichte Beanspruchung
  • Klasse 2: Allgemeine Verwendung
  • Klasse 3: Sondernutzung
  • EN 140 – Atemschutzgeräte. Halbmasken und Viertelmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung.

Diese Norm behandelt Halb- und Viertelmasken. Sie umfasst die Beurteilung von Sichtfeld, Kopfbänderung und Verbindungsstärke sowie Tests zu Atemwiderstand, Kohlendioxidgehalt und Leckage. Die Atemschutzmaske muss sowohl an Laborgeräten als auch an echten Personen in Arbeitssimulationstests in einer Laborumgebung getestet werden. Auch abnehmbare Teile und austauschbare Komponenten werden bewertet, um die korrekte Verwendung und Wartung der Maske sicherzustellen. Anforderungen an Kennzeichnungen und Benutzerinformationen sind ebenfalls in der Norm enthalten.

EN 143 – Atemschutzgeräte. Partikelfilter. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung.

Diese Norm legt die Anforderungen an Partikelfilter für den Einsatz mit Atemschutzgeräten fest und umfasst die Überprüfung und Bewertung von Materialien, Anschlüssen, Kennzeichnungen und Benutzerinformationen. Filter werden auf Atemwiderstand, Verstopfung und Penetration geprüft. Filterpenetrationstests werden vor und nach der Verstopfung mit Dolomitstaub durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Produkt weiterhin die angegebene Leistung erbringt.

Filter werden wie folgt klassifiziert:

  • P1 – Geringe Filterleistung (mindestens 80 % Wirkungsgrad)
  • P2 – Mittlere Filterleistung (mindestens 94 % Wirkungsgrad)
  • P3 – Hohe Filterleistung (mindestens 99,95 % Wirkungsgrad)
  • EN 14387 – Atemschutzgeräte. Gasfilter und Kombinationsfilter. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung.

Diese Norm gilt für Gas- und Kombinationsfilter und umfasst die Prüfung von Materialien und Konstruktion, Anschlüssen, Kennzeichnungen und Benutzerinformationen. Filter werden auf Gaskapazität und Atemwiderstand geprüft, Kombinationsfilter werden zusätzlich einem Penetrationstest unterzogen. Kombinationsfilter, die die optionale Verstopfungsanforderung erfüllen, sind mit dem Buchstaben „D“ gekennzeichnet.

Filter werden nach Typ und Klasse klassifiziert, abhängig von den Gasen oder Dämpfen, gegen die sie eingesetzt werden sollen. Die Typen A, B, E, K und Mehrtyp-Gasfilter werden zusätzlich nach ihrer Kapazität klassifiziert, wobei dem Buchstaben 1 (niedrig) bis 3 (hoch) folgt, z. B. A2.

Filtertypen:

  • Typ A – Organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt von >65°C.
  • Typ B – Anorganische Gase und Dämpfe.
  • Typ E – Schwefeldioxid und andere saure Gase und Dämpfe.
  • Typ K – Ammoniak und organische Ammoniakderivate.
  • Typ AX – Organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt <65 °C, wie vom Hersteller angegeben.
  • Typ SX – Speziell benannte Gase und Dämpfe, wie vom Hersteller angegeben.
  • Typ Hg-P3 – Quecksilberdämpfe und -partikel.
  • Typ NO-P3 – Stickoxide, Nitrogase und -dämpfe sowie Partikel.

Zusätzlich verfügen Kombifilter über eine Klassifizierung nach EN 143, die der vollständigen Gaselementkennzeichnung folgt, zB A2P3.

EN 12941 – Atemschutzgeräte. Gebläsefiltergeräte mit integriertem Helm oder Haube. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung.

Diese Norm legt Anforderungen an Atemschutzgeräte mit integriertem Helm oder Haube fest. Bewertet werden Materialien, Sichtfeld, Leckage nach innen, Kohlendioxidgehalt, Anschlüsse, Kennzeichnungen und Benutzerinformationen. Das Atemschutzgerät muss sowohl an Laborgeräten als auch an echten Personen in Arbeitssimulationstests in einer Laborumgebung getestet werden. Zusätzlich werden Anforderungen an das im Produkt integrierte Visier, die Funktion der Warneinrichtungen und den Geräuschpegel des Motors im Gerät gestellt.

Druckluftgeräte werden wie folgt klassifiziert:

  • TH1 – Geringe Filterleistung (mindestens 90 % Wirkungsgrad)
  • TH2 – Mittlere Filterleistung (mindestens 98 % Wirkungsgrad)
  • TH3 – Hohe Filterleistung (mindestens 99,8 % Wirkungsgrad)

Eine separate Norm, EN 12942, enthält Anforderungen an Druckluftgeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken und legt die Klassifizierungen TM1, TM2 und TM3 fest.

EN 529 – Atemschutzgeräte. Empfehlungen für Auswahl, Verwendung, Pflege und Wartung – Leitfaden.

Diese Norm bietet Leitlinien für bewährte Verfahren zur Einrichtung und Umsetzung eines geeigneten Atemschutzprogramms. Die Leitlinien werden veröffentlicht, um Mindestrichtlinien für die richtige Auswahl, Verwendung, Pflege und Wartung von Atemschutzgeräten festzulegen und umfassen Risikobewertungen, Angemessenheit und Eignung sowie Schutzfaktoren.

In der Norm werden zwei Arten von Schutzfaktoren beschrieben:

  • NPF – Nominal Protection Factor, bezieht sich auf den Grad des Atemschutzes, den das Gerät unter Laborbedingungen bietet.
  • APF – Zugewiesener Schutzfaktor, bezieht sich auf den Grad des Atemschutzes, den das Gerät am Arbeitsplatz bietet, und wird bei der Auswahl angemessener Atemschutzgeräte berücksichtigt.

Weitere Standards NIOSH CFR 42 84 – Atemschutzgeräte.

Dies ist eine nationale Atemschutznorm in den USA, die alle Atemschutzmaskentypen abdeckt. Im Gegensatz zu EN-Normen, die verschiedene Produkttypen in separaten Dokumenten behandeln, werden Anforderungen an Klassifizierung, Prüfung und Bewertung sowie Informationen über Etiketten und Bedienungsanleitungen bereitgestellt.

Zu den Atemschutzgeräten gehören umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit Luftzufuhr, Gasmasken und luftreinigende Partikelatemschutzgeräte, die mit oder ohne Stromanschluss ausgestattet sein können.

Luftreinigende Partikelatemschutzmasken werden nach Serien bezeichnet: Filter der N-Serie sind für den Einsatz an Arbeitsplätzen ohne ölbasierte Aerosole vorgesehen, Filter der R- und P-Serie können in partikelgefährdeten Umgebungen mit ölbasierten Flüssigkeitspartikeln eingesetzt werden.

Geräte ohne Stromversorgung werden nach ihrer Effizienz klassifiziert:

  • N100, R100, P100 – Mindestwirkungsgrad von 99,97 %
  • N99, R99, P99 – Mindestwirkungsgrad von 99 %
  • N95, R95, P95 – Mindestwirkungsgrad von 95 %
  • Druckluftgeräte werden nach Klasse und Serie bezeichnet:
  • PAPR100-N – Für Arbeitsplätze ohne ölbasierte Flüssigkeitspartikel
  • PAPR100-P – Kann überall dort eingesetzt werden, wo ölbasierte Aerosole vorhanden sind
  • HE – Steht für High Efficiency (HEPA)
  • Alle Atemschutzgeräte mit Luftreinigungsfunktion müssen eine Mindesteffizienz von 99,97 % aufweisen.
  • AS/NZS 1716 – Atemschutzgeräte.

Diese australische und neuseeländische Norm legt Anforderungen an Atemschutzgeräte fest, einschließlich motorbetriebener und nicht motorbetriebener Filtergeräte sowie Druckluftgeräte. Atemschutzgeräte werden nach Typ und Leistungsklasse definiert, wobei für jeden Typ und jede Klasse Leistungsanforderungen und Prüfungen gelten. Die Norm legt außerdem Anforderungen an die Kennzeichnung und die mit dem Atemschutzgerät zu liefernden Informationen fest.

Atemschutzmasken mit Partikelfilter werden wie folgt klassifiziert:

  • Klasse P1 – Zur Bekämpfung mechanisch erzeugter Partikel in den in der Industrie am häufigsten vorkommenden Größen. Mindestwirkungsgrad 80 %.
  • Klasse P2 – Vorgesehen für den Einsatz gegen mechanisch und thermisch erzeugte Partikel. Mindesteffizienz 94 %.
  • Klasse P3 – Zur Verwendung gegen alle Partikel, einschließlich hochgiftiger Stoffe. Mindesteffizienz 99,95 %.

Atemschutzgeräte mit Gas- und Dampffilter werden analog zur EN 14387 nach Typ und Klasse bezeichnet, wobei ein Buchstabe für den Typ und eine Klassennummer für die Absorptionskapazität steht.

Atemschutzgeräte mit Partikelfilter werden nach ihrer Effizienz klassifiziert:

Klasse PAPR-P1 – 95 % Mindesteffizienz
Klasse PAPR-P2 – 99 % Mindesteffizienz
Klasse PAPR-P3 – Mindesteffizienz von 99,95 %


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