Gehörschutznormen erklärt

Informieren Sie sich über die Bedeutung von Gehörschutznormen und wie diese zum Schutz Ihrer Ohren in lauten Umgebungen beitragen können.

Gehörschutzprodukte unterliegen zahlreichen europäischen und nationalen Normen. Die europäische Norm EN 352 umfasst acht Teile, die jeweils Anforderungen für einen bestimmten Produkttyp oder eine bestimmte Funktion festlegen. Auch amerikanische und australische/neuseeländische Normen finden häufig Anwendung auf Gehörschutzprodukte. Lesen Sie weiter, um mehr über globale Leistungs-, Prüf- und Sicherheitsstandards für Gehörschutzprodukte zu erfahren.

EN 352-1 – Gehörschutz. Allgemeine Anforderungen. Kapselgehörschützer

Diese europäische Norm legt Anforderungen an Kapselgehörschützer fest. Die Produkte werden hinsichtlich Größe und Verstellbarkeit geprüft und in drei Größen (klein, mittel oder groß) eingeteilt und anschließend entsprechend getestet. Weitere Tests umfassen Entzündbarkeit und Fallfestigkeit. Kapselgehörschützer werden auf Bügelkraft und Polsterdruck getestet, wobei Anforderungen an Tragekomfort, Passform und Leistung gestellt werden. Schließlich bestimmen Tests auf Einfügungsdämpfung und Dämmung den Geräuschpegel, bei dem der Gehörschutz geeignet ist. Dabei wird die Veränderung der Bügelkraft nach einem Dehnungsverfahren bewertet, das starke Beanspruchung simuliert, um sicherzustellen, dass die Leistung während des gesamten Gebrauchs erhalten bleibt.

Gehörschützern wird basierend auf ihrer Dämmleistung ein SNR- Wert zugewiesen, der zur Auswahl und Bestätigung des richtigen Gehörschutzes nach entsprechender Risikobewertung verwendet werden kann. Die Norm schreibt vor, dass Gehörschützer mit einer ausführlichen Gebrauchsanweisung geliefert werden, die den SNR-Wert und weitere Dämminformationen enthält.

EN 352-2 – Gehörschutz. Allgemeine Anforderungen. Ohrstöpsel.

Der zweite Teil der EN 352 legt die Anforderungen an Gehörschutzstöpsel fest. Die Produkte werden hinsichtlich Größe und Verstellbarkeit bewertet. Bügelstöpsel werden in drei Größenbereiche (klein, mittel oder groß) eingeteilt und anschließend entsprechend getestet. Wiederverwendbare Gehörschutzstöpsel müssen zudem hinsichtlich ihrer Reinigung geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nach der Reinigung unbeschädigt sind und die Dämmleistung erhalten bleibt. Weitere Tests umfassen die Entflammbarkeit und die Widerstandsfähigkeit gegen Fallschäden. Die Prüfung der Mindestdämpfung bestimmt den Geräuschpegel, für den die Gehörschutzstöpsel geeignet sind.

Gehörschützern wird basierend auf ihrer Dämmleistung ein SNR-Wert zugewiesen, der zur Auswahl und Bestätigung der richtigen Gehörschutzprodukte nach entsprechenden Risikobewertungen verwendet werden kann. Die Norm schreibt vor, dass Ohrstöpsel mit einer ausführlichen Gebrauchsanweisung geliefert werden, die den SNR-Wert und weitere Dämminformationen enthält.

EN 352-3 – Gehörschutz. Allgemeine Anforderungen. An Kopf- oder Gesichtsschutzgeräten befestigte Kapselgehörschützer.

Diese Norm legt Anforderungen an Gehörschutz fest, der an einem Schutzhelm oder Gesichtsschutz befestigt wird. Die Produkte werden hinsichtlich Größe und Verstellbarkeit bewertet und in drei Größenbereiche (klein, mittel oder groß) eingeteilt und anschließend entsprechend getestet. Weitere Tests umfassen
Entzündbarkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Beschädigungen beim Fallenlassen. Gehörschützer werden auf Kopfbandkraft und Polsterdruck getestet, wobei Anforderungen an Komfort, Passform und Leistung gestellt werden. Schließlich bestimmen Tests auf Einfügungsdämpfung und Dämpfung den Geräuschpegel, für den der Gehörschutz geeignet ist. Dabei wird die Veränderung der Kopfbandkraft nach einem Dehnungsverfahren bewertet, das starke Beanspruchung simuliert, um sicherzustellen, dass die Leistung während des gesamten Gebrauchs erhalten bleibt.

Bei montiertem Gehörschutz wird weiterhin von der „Kopfbandkraft“ gesprochen. Der Schutzhelm oder das Visier und die Befestigungen fungieren als Kopfband und erzeugen und halten die erforderliche Kraft, um die Ohren abzudichten. Deshalb ist es wichtig, Produkte auszuwählen, die getestet und als kompatibel zertifiziert sind.

Gehörschützer erhalten basierend auf ihrer Dämmleistung einen SNR-Wert, der zur Auswahl und Bestätigung des richtigen Gehörschutzes nach entsprechenden Risikobewertungen verwendet werden kann. Die Norm schreibt vor, dass Gehörschützer mit einer ausführlichen Gebrauchsanweisung geliefert werden müssen, die den SNR-Wert und weitere Dämminformationen enthält, sowie Hinweise darauf, mit welchen Helmen und/oder Gesichtsschutzschilden sie verwendet werden können.

EN 352-4 – Gehörschutz. Sicherheitsanforderungen. Pegelabhängige Kapselgehörschützer.

Der vierte Teil der EN 352 legt die Anforderungen an pegelabhängigen Gehörschutz fest. Diese Gehörschützer verfügen über eine elektronische Schaltung zur Klangwiederherstellung, die es dem Träger ermöglicht, Außengeräusche wie Sprache und Warnungen wahrzunehmen und gleichzeitig hohe Lärmpegel zu dämpfen.

Pegelabhängige Gehörschützer müssen je nach Bedarf die Anforderungen der Norm EN 352-1 oder EN 352-3 erfüllen. Zusätzlich müssen die Testergebnisse ausgewertet werden, um die Leistung anhand der drei Parameter M und L zu bestimmen und so die Kriterienstufen festzulegen.

Die Anforderungen an die Kriterienstufe variieren für Produkte, die ausschließlich zum Schutz vor Impulslärmrisiken vorgesehen sind, und für Produkte, die auch bei anhaltendem hohem Lärm eingesetzt werden können.

Produkte nur für Impulslärm:
- Mindestkriteriumpegel (H) = 85 dB(A)
- Mindestkriteriumpegel (M) = 85 dB(A)
- Mindestkriteriumpegel (L) = 85 dB(A)

Produkte für Impuls- und Dauerlärm:
- Mindestkriteriumpegel (H) = 97 dB(A)
- Mindestkriteriumpegel (M) = 96 dB(A)
- Mindestkriteriumpegel (L) = 94 dB(A)

Die Kennzeichnung pegelabhängiger Gehörschützer erfolgt nach EN 352-1 bzw. EN 352-3. Die jeweiligen Pegelkriterien für Gehörschützer sind in der Gebrauchsanweisung des Herstellers aufgeführt, ebenso wie Informationen zur Bedienung der pegelabhängigen Funktion und zu den Batterien.

EN 352-5 – Gehörschutz. Sicherheitsanforderungen. Kapselgehörschützer mit aktiver Lärmreduzierung.

Diese Norm gilt für Gehörschützer mit aktiver Lärmreduzierung (ANR) und legt Anforderungen an Konstruktion, Design und Leistung der aktiven Lärmreduzierung fest. Diese Gehörschützer dämpfen Außengeräusche mithilfe einer Geräuschunterdrückungsschaltung zusätzlich und sind in Umgebungen mit hohem Lärmpegel und niedrigen Frequenzen nützlich.

Die Kennzeichnung erfolgt gemäß EN 352-1 oder EN 352-3, je nachdem, was zutrifft. In der mit dem Produkt gelieferten Anleitung muss der höchste Pegel des externen Testrauschens aufgeführt sein, bei dem die ANR-Schaltung ordnungsgemäß funktioniert, sowie Informationen zu den Batterien.

EN 352-6 – Gehörschutz. Sicherheitsanforderungen. Kapselgehörschützer mit sicherheitsrelevantem Audioeingang.

Diese Norm beschreibt die Sicherheitsanforderungen für Gehörschutz mit sicherheitsrelevantem Audioeingang. Diese Produkte liefern Informationen über Sprache und Warnsignale und dämpfen gleichzeitig hohe Geräuschpegel. Gehörschützer, die dieser Norm entsprechen, müssen zusätzlich EN 352-1 bzw. EN 352-3 erfüllen. Zusätzlich werden die Lautstärke der Audiofunktionen und das Eingangssignal geprüft.

Die Kennzeichnung erfolgt gemäß EN 352-1 oder EN 352-3, je nachdem, was zutrifft. Die mit dem Produkt gelieferten Anweisungen und Informationen umfassen das Kriterium Eingangssignal, den Lautstärkepegel und die sichere Nutzungsdauer.

EN 352-7 – Gehörschutz. Sicherheitsanforderungen. Pegelabhängige Gehörschutzstöpsel.

Teil 7 der EN 352 legt die Anforderungen an pegelabhängige Gehörschutzstöpsel fest, die über eine elektronische Schaltung zur Klangwiederherstellung verfügen. Diese Gehörschutzstöpsel ermöglichen dem Träger das Hören von Außengeräuschen wie Sprache und Warnsignalen und dämpfen gleichzeitig hohe Lärmpegel.

Pegelabhängige Gehörschutzstöpsel müssen der Norm EN 352-2 entsprechen. Zusätzlich müssen die Testergebnisse ausgewertet werden, um die Leistung anhand der drei Parameter H, M und L zu bestimmen und so die Kriteriumsstufen festzulegen.

Die Anforderungen an die Kriterienstufe variieren für Produkte, die ausschließlich zum Schutz vor Impulslärmrisiken vorgesehen sind, und für Produkte, die auch bei anhaltendem hohem Lärm eingesetzt werden können.

Produkte nur für Impulslärm:
- Mindestkriteriumpegel (H) = 85 dB(A)
- Mindestkriteriumpegel (M) = 85 dB(A)
- Mindestkriteriumpegel (L) = 85 dB(A)

Produkte für Impuls- und Dauerlärm:
- Mindestkriteriumpegel (H) = 97 dB(A)
- Mindestkriteriumpegel (M) = 96 dB(A)
- Mindestkriteriumpegel (L) = 94 dB(A)

Die Kennzeichnung erfolgt nach EN 352-2. Die jeweiligen Stufen sind in der Anleitung des Herstellers angegeben, ebenso wie Informationen zur Bedienung der stufenabhängigen Funktion und zu den Batterien.

EN 352-8 – Gehörschutz. Sicherheitsanforderungen. Audio-Ohrenschützer für die Unterhaltungselektronik.

Diese Norm legt Anforderungen an Gehörschützer mit integriertem Radioempfänger, Musikplayer oder einer Funktion zur Eingabe von externen Geräten fest. Diese Gehörschützer können auch Sicherheitsinformationen und Warnungen übermitteln. Das Audiosignal kann per Funk, Kabel oder drahtlos übertragen werden. Kapselgehörschützer für Unterhaltungsaudio müssen EN 352-1 bzw. EN 352-2 sowie zusätzliche Anforderungen an den von der Unterhaltungsaudiofunktion erzeugten Schalldruckpegel erfüllen. Der von der Audiounterhaltung erzeugte Schalldruckpegel wird geprüft, um sicherzustellen, dass er 82 dB(A) nicht überschreitet.

Die Kennzeichnungen entsprechen je nach Fall EN 352-1 oder EN 352-3. Die mit dem Gehörschutz gelieferten Anweisungen und Informationen enthalten Angaben zum Betrieb und zur Wartung der Produkte, beispielsweise zur maximalen Eingangsspannung und zum Laden der Batterien.

ANSI S3.19 – Methode zur Messung des tatsächlichen Gehörschutzes von Gehörschützern und der physischen Dämpfung von Kapselgehörschützern.

Diese amerikanische Norm legt die Methode zur Messung des Gehörschutzes und der physikalischen Dämpfung von Kapselgehörschützern fest. Die Tests umfassen eine primäre „Real-Ear“-Methode, bei der Gehörschützer an echten Probanden getestet werden – einige mit eigenem Gehörschutz, andere mit einem „Experimentator“ – sowie eine ergänzende physikalische Methode, bei der Tests an einem Kunstkopf durchgeführt werden. Aus den Testergebnissen wird der Geräuschminderungswert (NRR) berechnet – dieser Wert dient zur Auswahl und zum Leistungsvergleich von Gehörschützern.

AS/NZS 1270 – Akustik. Gehörschutz.

Diese australisch-neuseeländische Norm legt Anforderungen an Design, Materialien und Leistung von herkömmlichem Gehörschutz fest. Sie enthält außerdem Richtlinien zu den allgemeinen Anforderungen und Prüfungen von speziellem Gehörschutz. Die Produkte werden getestet und anhand der Ergebnisse ein SLC80-Wert berechnet. Dies steht für „Sound Level Conversion“, gültig für 80 % der Träger. Gehörschutz wird anhand des SLC80-Werts einer Klasse zugeordnet.
Die Norm enthält Anforderungen an die Produktkennzeichnung und die mit dem Gehörschutz mitzuliefernden Informationen.


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