Für alle dicht schließenden Atemschutzmasken am Arbeitsplatz ist eine Dichtsitzprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Maske das Gesicht des Trägers wirksam abdichtet und so ausreichenden Schutz vor schädlichen Stoffen in der Luft bietet.
Für die folgenden eng anliegenden Atemschutzprodukte ist vor der Verwendung ein Passformtest erforderlich:
- Einweg-Staubmasken (FFP1, FFP2, FFP3)
- Wiederverwendbare Halbmasken
- Wiederverwendbare Vollgesichtsmasken
Diese Atemschutzmasken sind auf eine zuverlässige Gesichtsabdichtung angewiesen, die die einwandfreie Funktion des Produkts gewährleistet. Ein Passformtest bestätigt, dass die gewählte Maske korrekt sitzt und keine luftgetragenen Schadstoffe durch die Lücken um die Gesichtsabdichtung austreten können. Es ist wichtig, dass die Maske den Schutz bietet, für den sie entwickelt wurde.
Für locker sitzenden Atemschutz , wie zum Beispiel motorbetriebene Hauben oder Helme, ist kein Passformtest erforderlich, da dieser nicht auf eine Gesichtsabdichtung angewiesen ist.
Wichtige Punkte:
- Für alle eng anliegenden Atemschutzmasken ist eine Passformprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
- Zu den JSP-Produkten, die einer Passformprüfung bedürfen, gehören Einwegmasken, Halbmasken und Vollmasken.
- Passformtests stellen sicher, dass die Maske durch eine wirksame Abdichtung den nötigen Schutz bietet.
- Für locker sitzende Atemschutzprodukte ist keine Passformprüfung erforderlich.