Wer muss auf Gesichtspassform getestet werden?

Verstehen, wer sich am Arbeitsplatz einem Atemschutzmasken-Passformtest unterziehen muss

Jeder Arbeitnehmer, der eine eng anliegende Atemschutzausrüstung (RPE) tragen muss, muss sich einem Gesichtssitztest unterziehen. Dies gilt für Vollmasken, Halbmasken und Einweg-Gesichtsmasken (auch als Filtermasken oder FFPs bezeichnet).

Durch Passformprüfungen wird sichergestellt, dass die Atemschutzmaske das Gesicht des Trägers wirksam abdichtet, was für den Schutz vor Gefahren aus der Luft wie Staub, Rauch, Dämpfen und Gasen von entscheidender Bedeutung ist.

Arbeitgeber sind gemäß den COSHH-Vorschriften (Control of Substances Hazardous to Health) gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Atemschutzgeräte sowohl für die jeweilige Aufgabe geeignet sind als auch dem Träger richtig passen.

Eine Passformprüfung sollte durchgeführt werden:

  • Bevor der Mitarbeiter die Atemschutzmaske zum ersten Mal verwendet.
  • Wenn eine andere Marke oder ein anderes Modell der Maske ausgegeben wird.
  • Wenn sich das Gesicht des Trägers erheblich verändert (z. B. Gewichtsverlust/-zunahme, Zahnbehandlungen, Gesichtsoperationen oder Narbenbildung).
  • Wenn die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien des Arbeitgebers dies erfordern.
  • Ein Wechsel der zugehörigen PSA (über dem Hals), wenn diese mit der gleichen RPE getragen wird
  • Wenn RPE häufig als primäres oder einziges Mittel zur Expositionskontrolle verwendet wird.

Wichtige Punkte:

  • Für alle Benutzer eng anliegender Atemschutzmasken ist eine Passformprüfung erforderlich.
  • Sorgt durch die Bildung einer ordnungsgemäßen Abdichtung für einen wirksamen Schutz der Maske.
  • Eine gesetzliche Anforderung gemäß den COSHH-Vorschriften.
  • Muss wiederholt werden, wenn sich die Gesichtszüge des Trägers ändern oder eine andere Maske verwendet wird.

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