Die Dichtsitzprüfung muss bei der Auswahl der Atemschutzmaske oder spätestens vor dem Einsatz der Maske in einer Gefahrenumgebung durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass niemand eine eng anliegende Gesichtsmaske verwendet, ohne sich zuvor einer Dichtsitzprüfung unterzogen zu haben.
Wird aktuell eine ungeprüfte Atemschutzmaske getragen oder liegt bei einem Benutzer noch kein Dichtsitztest vor, sollte dieser unverzüglich durchgeführt werden.
Die Dichtsitzprüfung muss außerdem wiederholt werden:
- In regelmäßigen Abständen, wie in der Richtlinie und Risikobewertung Ihres Unternehmens festgelegt
- Wenn der Träger erheblich an Gewicht zunimmt oder abnimmt
- Nachdem der Träger eine größere Zahnbehandlung oder Gesichtsoperation hatte oder eine Gesichtsverletzung erlitten hat
- Bei einer Änderung des Typs oder der Größe der verwendeten Atemschutzmaske
Wichtige Punkte:
- Vor dem Einsatz von Atemschutzmasken in gefährlichen Umgebungen ist eine Passformprüfung erforderlich
- Bei bereits im Einsatz befindlicher Atemschutzmaske ohne Passformprüfung ist eine sofortige Prüfung erforderlich.
- Wiederholen Sie die Passformtests regelmäßig gemäß den Unternehmensrichtlinien
- Führen Sie einen erneuten Test durch, wenn sich das Gesicht des Trägers oder der Typ/Größe der Atemschutzmaske wesentlich verändert hat.