Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III ist Ausrüstung, die den Benutzer vor schwerwiegenden Gesundheits- und Sicherheitsrisiken schützen soll. Laut PSA-Verordnung umfasst Kategorie III „ausschließlich Risiken, die sehr schwerwiegende Folgen wie Tod oder irreversible Gesundheitsschäden nach sich ziehen können.“
Diese Klassifizierung stellt sicher, dass PSA dieser Kategorie den strengsten Konformitätsbewertungen unterzogen wird. Diese Produkte müssen von einer benannten Stelle geprüft und zugelassen werden und unterliegen einer kontinuierlichen Überwachung, einschließlich jährlicher Audits und Produkttests, um die Konformität sicherzustellen.
Beispiele für Risiken, die durch PSA der Kategorie III abgedeckt sind, sind:
- Schädlicher Lärm
- Belastung mit Schadstoffen
- Stromschlag
- Extreme Temperaturen
- Stürze aus großer Höhe
Da schädlicher Lärm mittlerweile als Risiko der Kategorie III eingestuft wird, ist die Wahl des richtigen Gehörschutzes wichtiger denn je. Die für solche Gefahren ausgewählte PSA muss strenge Sicherheitsstandards erfüllen und für die jeweilige Umgebung geeignet sein.
Wichtige Punkte:
- PSA der Kategorie III ist für Gefahren mit hohem Risiko vorgesehen, die zum Tod oder zu irreversiblen Schäden führen können.
- PSA muss strenge Tests und laufende Überwachung bestehen.
- Schädlicher Lärm wird nun als Risiko der Kategorie III eingestuft.
- In solchen Umgebungen ist die Wahl des richtigen Gehörschutzes von entscheidender Bedeutung.
- Es dürfen nur konforme Produkte verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.