Gemäß den Richtlinien der Health and Safety Executive (HSE) sollten eng anliegende Atemschutzmasken nicht bei Bartstoppeln getragen werden. Denn selbst kleine Bartstoppeln können dazu führen, dass die Maske nicht richtig am Gesicht anliegt, was die Wirksamkeit der Atemschutzmaske erheblich verringert.
Um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, müssen die Masken im Bereich, in dem sie am Gesicht anliegen, glatt rasiert sein. Die HSE empfiehlt, dass sich Träger innerhalb von acht Stunden nach Schichtbeginn und vor dem Einsatz der Atemschutzmaske glatt rasieren. Das bedeutet, dass sich manche Menschen möglicherweise mehr als einmal täglich rasieren müssen, um einen guten Sitz und ausreichenden Schutz der Maske zu gewährleisten.
Von der HSE veröffentlichte Forschungsergebnisse zeigen, dass die Leistung eng anliegender Masken mit zunehmender Gesichtsbehaarung nachlässt, was die Sicherheit des Trägers beeinträchtigt.
Wichtige Punkte:
- Eng anliegende Atemschutzmasken sollten nicht bei Bartstoppeln verwendet werden. Die Abdichtung der Atemschutzmaske wird dadurch beeinträchtigt und es können Undichtigkeiten auftreten.
- Ein glatt rasiertes Gesicht ist in allen Bereichen erforderlich, in denen die Atemschutzmaske das Gesicht berührt.
- Träger von Atemschutzmasken müssen innerhalb von 8 Stunden nach Beginn ihrer Schicht glatt rasiert sein.
- Manche Menschen müssen sich möglicherweise mehr als einmal am Tag rasieren.
- Stoppeln können die Abdichtung beeinträchtigen und die Wirksamkeit der Atemschutzmaske verringern.