Für alle, die am Arbeitsplatz eng anliegende Atemschutzgeräte (RPE) tragen, ist eine Dichtsitzprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch wird sichergestellt, dass das RPE das Gesicht des Trägers wirksam abdichtet und den gewünschten Schutz bietet.
Die Passformprüfung muss durchgeführt werden:
- Vor dem erstmaligen Einsatz der Atemschutzmaske am Arbeitsplatz.
- Für jede spezifische Marke, jedes Modell, jeden Typ und jede Größe der Maske, die der Benutzer tragen wird.
- Wenn körperliche Veränderungen auftreten, die die Passform beeinträchtigen könnten, wie z. B. erhebliche Gewichtsveränderungen, Zahnbehandlungen oder Narbenbildung im Gesicht.
Dies gilt für alle Mitarbeiter, die eng anliegende Atemschutzgeräte tragen müssen, um die Belastung durch gefährliche Stoffe wie Staub, Dämpfe, Gase oder biologische Kampfstoffe zu kontrollieren. Für locker sitzende Atemschutzgeräte wie Hauben oder Helme mit Druckluftversorgung ist kein Passformtest erforderlich, sie müssen aber dennoch für die jeweilige Aufgabe und den Träger geeignet sein.
Wichtige Punkte:
- Für alle eng anliegenden Atemschutzmasken ist eine Passformprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
- Dadurch wird sichergestellt, dass die Maske das Gesicht des Trägers wirksam abdichtet.
- Für jeden verwendeten Maskentyp und jedes Modell müssen Tests durchgeführt werden.
- Bei Veränderungen der Gesichtsmerkmale kann eine erneute Untersuchung erforderlich sein.
- Für locker sitzende Atemschutzmasken ist kein Passformtest erforderlich, sie müssen aber dennoch geeignet sein.