Die Dichtigkeitsprüfung aller dicht schließenden Atemschutzmasken ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass der Träger ausreichend geschützt ist. Eine gute Abdichtung zwischen Atemschutzmaske und Gesicht des Trägers ist unerlässlich, um zu verhindern, dass Schadstoffe den Filter umgehen und in die Atemzone gelangen.
Die folgenden Atemschutzprodukte von JSP werden als eng anliegend eingestuft und erfordern daher eine Gesichtspassformprüfung :
- Einweg-Atemschutzmasken (Staubmasken FFP1, FFP2 und FFP3)
- Halbmasken
- Vollgesichtsmasken
Jede Person, die eng anliegende Atemschutzgeräte (RPE) verwendet, muss sich einem Gesichtssitztest mit der jeweiligen Marke und dem Modell der Atemschutzmaske unterziehen. Wenn eine Person mehr als einen Typ eng anliegender Atemschutzgeräte verwendet, muss jeder Typ separat getestet werden.
Bei locker sitzenden Atemschutzgeräten , wie beispielsweise gebläsebetriebenen Luftreinigungsgeräten mit Haube oder Helm, ist kein Gesichtssitztest erforderlich , da sie nicht auf eine dichte Abdichtung am Gesicht angewiesen sind.
Wichtige Punkte:
- Für alle dicht schließenden Atemschutzmasken ist eine Gesichtspassformprüfung vorgeschrieben.
- Dazu gehören Einweg-Staubmasken, Halbmasken und Vollgesichtsmasken von JSP.
- Für jedes verwendete Maskenmodell muss eine Passformprüfung durchgeführt werden.
- Bei locker sitzenden Atemschutzmasken ist keine Passformprüfung erforderlich.
- Eine gute Gesichtsabdichtung ist für die Wirksamkeit einer eng anliegenden Atemschutzmaske von entscheidender Bedeutung.