Welche Anforderungen gelten für die Schweißrauchkontrolle?

Anleitung zur Einhaltung der HSE-Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor Schweißrauchbelastung.

Seit Februar 2019 müssen alle Personen und Organisationen, die Schweißarbeiten durchführen – ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbstständige oder Auftragnehmer – für einen wirksamen Schutz vor Schweißrauch sorgen. Dies folgt auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der Internationalen Agentur für Krebsforschung, die bestätigen, dass Schweißrauch Lungenkrebs verursachen und möglicherweise auch mit Nierenkrebs in Verbindung gebracht wird.

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Neueinstufung von Schweißrauch aus Weichstahl als krebserregend für den Menschen befürwortet. Infolgedessen hat die Health and Safety Executive (HSE) ihre Durchsetzungserwartungen verschärft. Eine allgemeine Belüftung wird nicht mehr als ausreichend angesehen, um die Belastung zu kontrollieren, selbst beim Schweißen von Weichstahl.

Auch die Einwirkung bestimmter Schweißrauche, beispielsweise von verzinktem Stahl, kann Metallrauchfieber auslösen. Daher müssen bei allen Schweißarbeiten – unabhängig von Material und Dauer – geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Erforderliche Kontrollen:

  • Für das Schweißen in Innenräumen: Arbeitgeber müssen wirksame technische Maßnahmen wie eine lokale Absaugung (LEV) implementieren.
  • Wenn LEV nicht ausreicht: Ergänzen Sie dies mit einer angemessenen und geeigneten Atemschutzausrüstung (RPE).
  • Beim Schweißen im Freien: Es muss Atemschutz verwendet werden, da LEV in diesen Umgebungen im Allgemeinen nicht praktikabel ist.
  • Schulung: Schweißer müssen ordnungsgemäß in der Verwendung aller Kontrollmaßnahmen, einschließlich Atemschutzmasken, unterwiesen und geschult werden.

Es gibt keine bekannte sichere Belastungsgrenze für Schweißrauch. Die HSE erwartet nun, dass alle Schweißarbeiten unter Einhaltung angemessener Expositionskontrollen durchgeführt werden, unabhängig von der Dauer der jeweiligen Arbeit.

Die Risikobewertungen sollten aktualisiert werden, um diese Änderungen zu berücksichtigen. Dazu gehört auch ein umfassendes Atemschutzprogramm. Dieses sollte Folgendes abdecken:

  • Passende Produktauswahl
  • Gesichtspassformprüfung
  • Regelmäßige Inspektion
  • Laufende Wartung
  • Richtige Reinigung und Lagerung

Wo Atemschutzgeräte erforderlich sind, legt die HSE einen Mindestschutzfaktor (APF) von 20 fest.

Weitere Einzelheiten finden Sie im HSE-Sicherheitsbulletin: STSU1 – 2019 und in den entsprechenden COSHH-Hinweisblättern zum Schweißen, Schneiden und zur Oberflächenvorbereitung.

Wichtige Punkte:

  • Für alle Schweißarbeiten sind heute Maßnahmen zur Expositionskontrolle erforderlich – ohne Ausnahme.
  • Rauch aus Weichstahl wird als krebserregend für den Menschen eingestuft.
  • Beim Schweißen in Innenräumen muss eine LEV verwendet werden, beim Schweißen im Freien ist eine RPE erforderlich.
  • RPE muss einen APF von mindestens 20 aufweisen.
  • Risikobewertungen und Schulungen müssen den aktuellen Richtlinien entsprechen.

HSE: COSHH-Hinweisblätter: Schweißen, Schneiden und Oberflächenvorbereitung >>


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