Nach der aktuellen britischen Mehrwertsteuergesetzgebung unterliegt die meiste persönliche Schutzausrüstung (PSA) dem Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %. Es gibt jedoch spezielle Ausnahmen, bei denen einige Artikel, insbesondere Schutzstiefel und Helme für den industriellen Einsatz, von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Damit Schutzstiefel und Helme für den Mehrwertsteuersatz von null in Frage kommen, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Bei dem Artikel muss es sich entweder um einen Schutzstiefel oder einen Helm handeln.
- Es muss so hergestellt sein, dass es den Anforderungen der Vorschrift 8(2) der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung von 2002 entspricht.
- Es muss deutlich gekennzeichnet sein, um die Konformität mit Vorschrift 8(2) der PSA-Verordnung 2002 nachzuweisen.
- Der Artikel muss speziell für den industriellen Einsatz bestimmt sein.
- Es darf nicht an ein Unternehmen zur Nutzung durch dessen Mitarbeiter weitergegeben werden.
Zubehör für Industriehelme kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls mit 0 % besteuert werden. Diese Bedingungen werden in Abschnitt 2.6 der HMRC-Mehrwertsteuermitteilung 701/23 erläutert.
Vollständige offizielle Richtlinien finden Sie auf der Website der britischen Regierung: Schutzausrüstung und Mehrwertsteuer (Hinweis 701/23)
Wichtige Punkte:
- Auf die meisten PSA wird im Vereinigten Königreich eine Mehrwertsteuer von 20 % erhoben.
- Schutzstiefel und Helme können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
- Sie müssen den PSA-Vorschriften von 2002 entsprechen und deutlich als konform gekennzeichnet sein.
- Sie müssen für den industriellen Gebrauch bestimmt sein und dürfen nicht von Arbeitnehmern über ihren Arbeitgeber genutzt werden.
- Auch Zubehör für Industriehelme kann von der Steuerbefreiung betroffen sein.