Müssen Vollgesichtsmasken einem Gesichtspassformtest unterzogen werden?

Verständnis der Notwendigkeit von Gesichtspassformtests bei eng anliegenden Atemschutzmasken

Ja, Vollmasken müssen einem Gesichtspasstest unterzogen werden. Diese Anforderung gilt für alle dicht schließenden Atemschutzmasken, einschließlich Vollmasken, Halbmasken und Einwegmasken.

Der Zweck des Gesichtspassformtests besteht darin, sicherzustellen, dass die Maske richtig am Gesicht des Trägers anliegt. Ohne eine gute Abdichtung kann die Maske nicht den gewünschten Atemschutz bieten. Jede Person, die diese Art von Schutzausrüstung tragen muss, muss mit der spezifischen Marke und dem Modell der Maske, die sie verwenden wird, getestet werden.

Die Passformprüfung muss von einer kompetenten Person mit einer geeigneten Methode durchgeführt werden und sollte regelmäßig oder bei Änderungen, die die Passform beeinträchtigen können, wie z. B. erheblicher Gewichtsverlust oder Zahnbehandlungen, wiederholt werden.

Wichtige Punkte:

  • Für alle dicht schließenden Atemschutzmasken, einschließlich Vollgesichtsmasken, ist ein Gesichtspassformtest erforderlich.
  • Durch die Dichtsitzprüfung lässt sich feststellen, ob die Dichtheit der Atemschutzmaske bei ordnungsgemäß funktionierender Atemschutzmaske beeinträchtigt ist (Leckagen an der Atemschutzmaske müssen vermieden werden).
  • Der Test muss für jede verwendete Marke und jedes Modell durchgeführt werden.
  • Passformtests müssen wiederholt werden, wenn Gesichtsveränderungen die Abdichtung beeinträchtigen könnten.
  • Nur geschulte und kompetente Personen sollten die Passformprüfung für das Gesicht durchführen.

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