Ja, für Vollmasken ist ein Passformtest erforderlich. Jede eng anliegende Atemschutzmaske – ob Vollmaske, Halbmaske oder Einwegmaske – muss auf ihre Passform geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie ausreichend am Gesicht des Trägers anliegt.
Diese Anforderung trägt dazu bei, dass der Benutzer den richtigen Atemschutz erhält. Ohne ordnungsgemäßen Sitz besteht die Gefahr, dass kontaminierte Luft in die Maske gelangt und die Sicherheit des Trägers gefährdet wird.
Die Dichtsitzprüfung ist gemäß den COSHH-Vorschriften (Control of Substances Hazardous to Health) für jeden gesetzlich vorgeschrieben, der am Arbeitsplatz eng anliegende Atemschutzgeräte (RPE) als Kontrollmaßnahme verwendet.
Wichtige Punkte:
- Vollgesichtsmasken werden als eng anliegende Atemschutzmasken eingestuft.
- Für Vollgesichts-, Halbgesichts- und Einwegmasken (alle dicht sitzenden Atemschutzmasken) ist eine Passformprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
- Der Zweck eines Passformtests besteht darin, eine wirksame Abdichtung zwischen Gesicht und Maske sicherzustellen.
- Eine schlechte Passform verringert den Schutz und gefährdet den Benutzer.
- Für jeden einzelnen Benutzer muss eine Passformprüfung durchgeführt werden.