PSA für Arbeiten in der Höhe wird durch eine Vielzahl europäischer Normen abgedeckt, die für verschiedene Ausrüstungsarten unterschiedliche Spezifikationen enthalten. Diese EN-Normen legen Anforderungen an Produktdesign, Materialien, Prüfungen, Kennzeichnungen und Benutzerinformationen fest.
Lesen Sie den Leitfaden, um eine Einführung in einige der wichtigsten Normen für Höhensicherheitsprodukte zu erhalten.
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EN 361 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Auffanggurte.
Diese Norm schreibt vor, dass Ganzkörpergurte zwei Arten von Tests unterzogen werden: statische Festigkeit und dynamische Leistung. Bei beiden Tests wird eine 100 kg schwere Torso-Puppe verwendet.
Für den statischen Festigkeitstest wird eine Kraft von 15 kN zwischen Anker- und Befestigungspunkten (zuerst untere, dann obere Befestigungspunkte) über 3 Minuten aufgebracht.
Für den dynamischen Leistungstest muss der Gurt zwei aufeinanderfolgende Falltests (einen Fall mit den Füßen zuerst, einen mit dem Kopf zuerst) mit einer angepassten freien Fallhöhe von 4 m überstehen. Der Oberkörper der Puppe darf nicht losgelassen werden und muss in einer Kopf-oben-Position festgehalten werden. Der Gurt muss die Puppe in einem festgelegten Winkel in Position halten, um sicherzustellen, dass der Benutzer aufrecht gehalten wird und sich nicht verletzt.
Nach dem Testen werden Inspektionen und Bewertungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine Komponenten gebrochen oder gedehnt wurden.
EN 358 – Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Stürzen aus der Höhe. Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder Rückhaltung.
Ein Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung wird statischen und dynamischen Festigkeitstests unterzogen. Für den statischen Festigkeitstest muss der Gurt oder das Verbindungsmittel einer Kraft von 15 kN drei Minuten lang standhalten, ohne zu brechen. Die dynamische Festigkeit wird durch einen 100 kg schweren Dummy geprüft, der aus vier Metern Höhe fällt und mit geeigneten Mitteln am Gurt oder Verbindungsmittel befestigt ist. Die Testmasse muss vom Boden ferngehalten werden.
Die Norm fordert außerdem eine Beurteilung der Werkstoffe und der Konstruktion sowie eine Prüfung auf Korrosionsbeständigkeit.
EN 813 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sitzgurte.
An den Sitzgurt werden spezielle Anforderungen hinsichtlich Design und Komfort gestellt, die an die Sitzposition in der Schwebe angepasst sind. Sitzgurte werden dynamischen und statischen Festigkeitstests unterzogen.
Für den statischen Test wird eine Kraft, die dem Zehnfachen der maximalen Nennlast (und mindestens 15 kN) entspricht, zwischen dem Befestigungspunkt des Sitzgurts und dem unteren Befestigungspunkt des Torso-Dummys aufgebracht. Die Kraft wird schrittweise über einen Zeitraum von zwei Minuten aufgebracht und dann für drei Minuten aufrechterhalten. Die Verstellgurte dürfen nicht mehr als 20 mm verrutschen, und keine Elemente des Sitzgurts dürfen sich lösen oder brechen.
Für den dynamischen Test wird der Gurt an einer 100 kg schweren Torso-Puppe befestigt. Die Puppe wird am oberen Befestigungspunkt gehalten und 1 m über den festen Ankerpunkt angehoben, maximal 300 mm horizontal von der Mittellinie entfernt. Die Puppe wird frei fallen gelassen und anschließend überprüft, ob sie gehalten wird und sich keine Teile gelöst oder beschädigt haben.
EN 354 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Verbindungsmittel.
Verbindungsmittel werden statischen und dynamischen Festigkeitstests unterzogen.
Der statische Festigkeitstest erfordert, dass das Gerät 3 Minuten lang einer bestimmten Kraft standhält, ohne zu brechen:
- Verbindungsmittel mit textilen Elementen (z. B. Seile oder Gurte aus synthetischen Fasern) müssen einer Kraft von mindestens 22 kN standhalten.
- Verbindungsmittel, die vollständig aus metallischen Elementen bestehen, müssen einer Kraft von mindestens 15 kN standhalten
Beim dynamischen Festigkeitstest muss dasselbe Verbindungsmittel eine Testmasse über dem Boden halten und dabei 3 Minuten lang einer Kraft von 3 kN standhalten.
Die Norm erfordert außerdem eine Beurteilung der Werkstoffe und der Konstruktion sowie eine Prüfung auf Korrosionsbeständigkeit.
EN 355 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Falldämpfer.
Diese Norm legt Anforderungen an Falldämpfer fest, die entweder in ein Verbindungsmittel, eine Ankerleine oder einen Auffanggurt integriert sind oder in Kombination damit verwendet werden. Falldämpfer werden drei Prüfungen unterzogen.
Statische Vorspannung – bei diesem Test wird der Energieabsorber 3 Minuten lang mit einer Kraft von 2 kN vorgespannt, wobei die durch die Aktivierung des Energieabsorbers verursachte Verlängerung nach der Vorspannung mit 2 kN nicht größer als 50 mm sein darf.
Dynamische Leistung – Diese Testmethode umfasst einen 4 m hohen Sturz mit einer 100 kg schweren Stahlmasse oder einem 100 kg schweren Torso-Dummy. Die Bremskraft des Energieabsorbers darf 6 kN nicht überschreiten und der Auffangabstand muss weniger als die doppelte Länge des Energieabsorbers plus 1,75 m betragen.
Statische Festigkeit – für diesen Test muss der vollständig entwickelte Energieabsorber installiert und 3 Minuten lang mit einer Kraft von 15 kN beaufschlagt werden. Danach dürfen bei der Beobachtung keine Anzeichen eines Bruchs zu erkennen sein.
EN 360 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Höhensicherungsgeräte.
Höhensicherungsgeräte werden einem Verriegelungstest unterzogen, bei dem das Produkt konditioniert und getestet wird, um sicherzustellen, dass das Gerät verriegelt und verriegelt bleibt, bis es losgelassen wird.
Die Norm fordert außerdem eine Prüfung der statischen Festigkeit: Höhensicherungsgeräte müssen einer bestimmten Kraft 3 Minuten lang standhalten, ohne zu brechen – bei Produkten mit einem einziehbaren Verbindungsmittel aus Kunstfaserseil oder Gurtband beträgt die auszuhaltende Kraft mindestens 15 kN, bei Produkten mit einem einziehbaren Verbindungsmittel aus Drahtseil mindestens 12 kN.
Ebenfalls enthalten ist ein dynamischer Leistungstest mit einer starren Stahlmasse von 100 kg. Bei der Prüfung darf die Bremskraft des Auffanggeräts 6 kN nicht überschreiten und die Fangdistanz darf 2 m nicht überschreiten.
Für den Fall, dass die optionale Ausdauerfunktion beansprucht wird, ist ein optionaler Test enthalten, der durch 1000-maliges Ausbringen des Geräts getestet wird.
Die Norm erfordert außerdem eine Beurteilung der Werkstoffe und der Konstruktion sowie eine Prüfung auf Korrosionsbeständigkeit.
EN 353-2 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Mitlaufende Auffanggeräte mit flexibler Führung.
Mitlaufende Auffanggeräte werden einem Verriegelungstest unterzogen, bei dem das Produkt konditioniert und getestet wird, um sicherzustellen, dass das Gerät verriegelt und verriegelt bleibt, bis es losgelassen wird.
Die Norm verlangt außerdem eine Prüfung der statischen Festigkeit: Geräte müssen einer bestimmten Kraft 3 Minuten lang standhalten, ohne zu brechen:
- Textile Führungen und mitlaufende Auffanggeräte inklusive Verbindungsmittel und Verbindungsstück müssen einer Kraft von mindestens 15 kN standhalten.
- Ankerdrahtseile müssen einer Kraft von mindestens 12 kN standhalten
Bei der dynamischen Leistungsprüfung darf die Bremskraft 6 kN nicht überschreiten und der Bremsweg muss kleiner als die doppelte Gerätelänge plus 1 m sein.
Die Norm erfordert außerdem eine Beurteilung der Werkstoffe und der Konstruktion sowie eine Prüfung auf Korrosionsbeständigkeit.
EN 362 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Verbindungselemente.
Verbindungselemente für Höhensicherungsgeräte werden nach Funktion und Verwendungszweck klassifiziert:
- Klasse B – Basisstecker
- Klasse M – Mehrzweckstecker
- Klasse T – Abschlussstecker
- Klasse A – Ankerverbinder
- Klasse Q – Schraubverbinder
Die statische Festigkeit der Produkte wird mit unterschiedlichen Anforderungen für jede Klasse geprüft. Die Prüfung erfolgt sowohl im verriegelten als auch im entriegelten Zustand und gegebenenfalls mit Belastung auf der Nebenachse. Steckverbinder werden außerdem auf Funktion, Widerstandsfähigkeit und Korrosionsbeständigkeit geprüft.
EN 795 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Anschlageinrichtungen.
Anker gibt es in fünf Typen mit jeweils unterschiedlichen Funktionen und Einsatzmöglichkeiten:
- Typ A: Verankerungsvorrichtung mit einem oder mehreren stationären Verankerungspunkten während der Verwendung und der Notwendigkeit eines strukturellen Ankers oder Befestigungselements zur Befestigung an der Struktur.
- Typ B: Anschlageinrichtung mit einem oder mehreren ortsfesten Anschlagpunkten, ohne dass zur Befestigung an der Struktur ein baulicher Anker oder Befestigungselement erforderlich ist (Stativ)
- Typ C: Anschlageinrichtung mit flexibler Ankerleine, die von der Horizontale um nicht mehr als 15° abweicht
- Typ D: Anschlageinrichtung mit starrer Ankerleine, die von der Horizontale um nicht mehr als 15° abweicht
- Typ E: Ankervorrichtung zur Verwendung auf Oberflächen mit einer Neigung von bis zu 5° zur Horizontalen, wobei die Leistung ausschließlich auf der Masse und der Reibung zwischen ihr und der Oberfläche beruht.
Alle Ankerpunkte müssen auf Verformung, dynamische Festigkeit, statische Festigkeit und Korrosionsbeständigkeit geprüft werden. Die Anforderungen variieren je nach Ankertyp. Für einige Ankertypen sind je nach Konstruktion und Komponenten zusätzliche Prüfungen erforderlich.
EN 1496 – Persönliche Absturzschutzausrüstung. Rettungshubgeräte.
Rettungshubgeräte gibt es in zwei Klassen:
- Rettungshubgerät Klasse A – Bestandteil eines Rettungssystems, mit dem eine Person von einem Retter oder sich selbst von einem tiefer gelegenen zu einem höher gelegenen Ort gehoben wird
- Rettungshubgerät der Klasse B – umfasst alle Funktionen eines Geräts der Klasse A, mit zusätzlicher handbetriebener Absenkfunktion zum Ablassen einer Person über eine auf 2 m begrenzte Distanz.
Beide Gerätetypen werden auf statische Festigkeit geprüft. Die Geräte müssen einer Kraft von 10-mal der maximalen Nennlast (mindestens 12 kN) drei Minuten lang standhalten, ohne zu reißen oder zu brechen. Eine Prüfung der Materialien und der Konstruktion sowie eine Prüfung der Korrosionsbeständigkeit werden auch für Geräte der Klassen A und B durchgeführt.
Die Funktionsbewertung erfolgt durch Prüfung der Steuerfunktion in verschiedenen Positionen. Bei Geräten der Klasse B geht der Funktionsprüfung ein dynamischer Leistungstest voraus, bei dem eine Prüfmasse entsprechend der maximalen Nennlast des Geräts (mindestens 100 kg) gehalten werden muss, wobei die Bremskraft 6 kN nicht überschreiten darf.
EN 1497 – Persönliche Absturzschutzausrüstung: Rettungsgurt
Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und vom Hersteller bereitgestellte Informationen für Rettungsgurte fest.
Rettungsgurte, die dieser Norm entsprechen, werden als Komponenten von Rettungssystemen verwendet, die persönliche Absturzsicherungssysteme darstellen. Rettungsgurte sind nicht für den Einsatz als Körperhaltevorrichtungen in Absturzsicherungssystemen vorgesehen.
EN 341 – Persönliche Absturzschutzausrüstung. Abseilgeräte zur Rettung.
Abseilgeräte werden in Typ 1 (automatisch) und Typ 2 (manuell) eingeteilt und weiter in die Klassen A, B, C und D unterteilt. Für alle Typen gelten Anforderungen an Funktion und Abseilenergie, dynamische und statische Festigkeit sowie Korrosionsbeständigkeit. Zusätzlich werden Kennzeichnungen und Benutzerinformationen geprüft und bewertet. Die Norm legt zusätzliche Anforderungen an die Betätigungs- und Haltekraft für manuell betriebene Geräte des Typs 2 fest und schreibt vor, dass Geräte der Klasse D deutlich erkennbar sind, dass sie benutzt wurden.
Zu den Funktionsanforderungen gehören die Sinkgeschwindigkeit unter trockenen und nassen Bedingungen, die je nach Klasse variieren, sowie die Temperaturgrenzen für Komponenten während des Sinkvorgangs. Bei der dynamischen Festigkeitsprüfung wird eine Prüfmasse am Gerät befestigt, die halten muss und keine Anzeichen von Rissen oder Brüchen aufweisen darf. Bei der statischen Festigkeitsprüfung müssen Geräte je nach Klasse bestimmten Kräften standhalten.
EN 363 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Persönliche Schutzsysteme gegen Absturz.
Diese Norm legt die Eigenschaften und den Aufbau persönlicher Absturzsicherungssysteme fest und gibt Empfehlungen und Beispiele auf Grundlage gängiger Praxis.
Die EN 363 umfasst fünf spezifische Arten persönlicher Absturzsicherungssysteme:
- Rückhaltesystem – Verhindert Stürze aus großer Höhe, indem es die Bewegungsfreiheit des Benutzers einschränkt.
- Arbeitspositionierungssystem – Ermöglicht dem Benutzer, so unterstützt zu arbeiten, dass ein freier Fall verhindert wird.
- Seilzugangssystem – Ermöglicht dem Benutzer, zum Arbeitsplatz zu gelangen und ihn so zu verlassen, dass ein freier Fall verhindert oder aufgehalten wird.
- Absturzsicherungssystem – Fängt einen freien Fall auf und begrenzt die Aufprallkraft auf den Benutzer.
- Rettungssystem – Ermöglicht einer Person, sich selbst oder andere zu retten und verhindert einen freien Fall.
Sehen Sie hier, wie Höhensicherheitsausrüstung von JSP getestet wird: https://www.jspsafety.com/news.aspx?id=134
Erfahren Sie mehr über Arbeiten in der Höhe: https://www.jspsafety.com/news.aspx?id=72
Erfahren Sie mehr über Absturzsicherungs- und Rückhaltesysteme: https://www.jspsafety.com/news.aspx?id=58
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